Gelten auch für die Kieler Tafel. Danach ist vorgesehen, alle Jahre wieder eine Auffrischung der Hygieneschulung und alle zwei Jahre eine Folgebelehrung nach § 43 des IfSG durchzuführen.

Im September 2011 wurden alle unsere Helfer durch das Amt für Gesundheit der Stadt Kiel in Fragen des Infektionsschutzes und der Hygiene belehrt. Daraus ergibt sich, dass wir im laufenden Jahr nun in beiden Bereichen nachschulen müssen. Um den zeitlichen Aufwand in Grenzen zu halten und gleichzeitig die Teilnehmerzahl überschaubar zu halten, werde ich die Nachschulungen für jede Ausgabestelle, für das Depot und die Fahrer getrennt anbieten; nach Möglichkeit im Anschluss an die üblichen Arbeitszeiten, so dass möglichst keine zusätzlichen Termine anfallen. Die Termine werden mit dem Vorstand abgestimmt und in jeweiligen Arbeitsteams rechtzeitig bekannt gemacht.

Es muss noch erwähnt werden, dass die Nachschulungen zwingend vorgeschrieben sind.

Wolfgang Amft

(Hygienebeauftragter)

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