im Juli 2019

Ebenso wie die Tafel Kiel haben Landes- und Bundesverband zwischenzeitlich ihre Mitgliederversammlungen 2019 abgehalten. Bei unserem Landestreffen in Mölln wurde für den ausgeschiedenen Beisitzer Horst Scheer Johannes Kelp aus Ahrensburg gewählt, die übrigen Vorstandsmitglieder wurden in ihren Ämtern bestätigt.

Einigkeit unter den teilnehmenden Mitgliedern des Landesverbandes besteht darüber, dass für die Organe des Verbandes keine Zahlung einer Aufwandsentschädigung beschlossen werden soll, da unsere Tafelarbeit grundsätzlich ehrenamtlich erbracht wird und Auslagen auch schon nach der bestehenden Satzung erstattet werden können.

61 Tafeln in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein und Hamburg gibt es inzwischen insges. 61 Tafeln, 52 davon sind Mitglied im Landesverband. 16 von ihnen begehen in diesem Jahr ein Jubiläum – 10, 15, 20 oder gar 25 Jahre Tafelarbeit liegen bereits hinter ihnen! Das älteste Mitglied im Bundesverband ist in Schleswig-Holstein die Neumünsteraner Tafel. Die Tafel Heide war aber die erste in Schleswig-Holstein, die die Tafelarbeit aufgenommen hat, und zwar ohne nach einer Verbandszugehörigkeit zu fragen.

Bundestafeltreffen am 06./07. Juni in Köln

Das Bundestafeltreffen fand schließlich am 06./07. Juni in Köln statt. Von unserem Landesverband waren der gesamte Vorstand sowie Vertreter von 15 weiteren Tafeln dabei – die Interessen des Nordens waren auf der Mitgliederversammlung  gut vertreten! Neben den Wahlen zum Geschäftsführenden Vorstand standen wichtige und zukunftsweisende Themen zur Abstimmung an, etwa die Frage, ob den Mitgliedern des Geschäftsführenden Vorstands eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden kann und wer deren Höhe festlegen solle.

Ergebnis: Grundsätzlich soll die Zahlung möglich werden, die Entscheidung über die Höhe behält sich aber die Mitgliederversammlung vor. Weiter wurde beschlossen, am bestehenden Anwesenheitsprinzip auf den Mitgliederversammlungen fest zu halten, also keine Abkehr zum Delegiertenprinzip vor zu nehmen. Für jede Mitgliedstafel ist also weiterhin nur ein Angehöriger der eigenen Tafel stimmberechtigt und eine Stimmrechtsübertragung auf einen Dritten bleibt ausgeschlossen.

 Die Mitgliederversammlung hat den vorliegenden Entwurf für ein Strategiepapier im Sinne einer dynamischen Skizzierung des Tafelwesens mit einer geringfügigen Änderung beschlossen, das durch eine stetige Fortschreibung die Grundzüge und Herausforderungen des Tafelwesens darstellen soll. Abgerundet wurde die Mitgliederversammlung durch den Festlichen Abend mit Grußworten und Übergabe von ‚Tafeltellern‘ an herausragende Spender und Sponsoren sowie die Lange Tafel auf dem Kölner Heumarkt.

„Containern“

Ferner ganz aktuell: Auf der Justizministerkonferenz in Lübeck in der ersten Juniwoche wurden die Vorschläge des Hamburger Justizsenators zum sog. Containern und für eine Verpflichtung für den Handel, nicht mehr verkäufliche Lebensmittel an z. B. Tafeln abzugeben, behandelt. Das Containern, also die Entnahme vom Handel weggeworfener Lebensmittel aus den Müllbehältern stellt keine Bedrohung für uns Tafeln dar, da wir eh nur die Lebensmittel erhalten, die der Handel eben  nicht wegwirft – wir würden die Teile, die im Müll gelandet sind, nicht erhalten, da der Handel aus Angst vor Regressansprüchen diese Ware nicht mehr zum Verzehr frei gibt. Thema wurde das in Lübeck nur, weil das Containern z. Zt. jedenfalls den Tatbestand strafbarer Handlungen erfüllt. Und eine ‚Zwangsabgabe‘ an soziale Einrichtungen und Tafeln würde nur das Entsorgungsproblem verlagern, denn schon jetzt müssen die Tafel die empfangenen Lebensmittel sehr genau auf ihre Qualität hin überprüfen und von Fall zu Fall vernichten. Sollten wir aber alles erhalten, was dem Handel als unverkäuflich erscheint, würden wir vor einem noch viel größeren Müllproblem mit den dadurch bedingten Entsorgungskosten stehen. Eine vergleichbare Regelung in Frankreich zeigt diese Problematik deutlich auf.

F.H.

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